Deine Jugendweihe - Deine erste Party
Gerne würden wir diesen Tag mit euch ordentlich feiern. Damit alles gut abläuft haben wir hier ein Paar Hinweise:
Für unsere Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG):
• Personen unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.
• Eine erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und die Aufsichtspflicht übernehmen (inkl. entsprechender Vereinbarung).
• Der Konsum von Bier, Wein und Sekt ist unter 16 Jahren ausschließlich in Begleitung der personensorgeberechtigten Person (in der Regel ein Elternteil) erlaubt.
Der Veranstalter behält sich vor, Alterskontrollen sowie die Überprüfung der Begleitpersonen durchzuführen.
Freier Eintritt zur Jugendweihe:
Jugendweihe-Absolventinnen und -Absolventen erhalten freien Eintritt zur Veranstaltung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Vorlage eines Fotos der eigenen Jugendweihe (idealerweise im Jugendweihe-Outfit)
• Auf dem Foto müssen die Begleitpersonen zu sehen sein, die auch gemeinsam die Veranstaltung besuchen
• Die Begleitpersonen müssen beim Einlass anwesend sein
Ein Anspruch auf freien Eintritt besteht nur bei vollständiger Erfüllung dieser Bedingungen.
Wir freuen uns auf dich, deine
Kirmesgesellschaft Gräfenhain
